Rückschulung

Die Rückschulung von der SaK an die zuständige allgemeine Schule erfolgt durch einen Probeunterricht in einer entsprechenden Klasse der zuständigen Grundschule. Nach ausführlichen Gesprächen mit allen Beteiligten, wird der Probeunterricht durch die Klassenlehrkraft vorbereitet und im Rahmen der Nachsorge durch Sprachheillehrkräfte an den Grundschulen begleitet. Günstige Zeitpunkte für eine Rückschulung sind – je nach sprachlichem Fortschritt – nach der Vorklasse, nach Klasse 2 oder 4.